Arbeit am Laptop

Abschlussarbeit
Internationale Mobilität

Die AIM-Förderung für Studierende!

Was ist die AIM-Förderung?

Das Netzwerk Forschung und Praxis im Dialog – Internationale Jugendarbeit (FPD) setzt sich das Ziel Studierende für Themen internationaler Jugendmobilität als Forschungs- und Handlungsfeld zu interessieren und ihr Engagement in diesem Bereich zu fördern. Mit der sogenannten AIM-Förderung unterstützen wir Studierende dabei, sich in ihren Qualifikationsarbeiten (Bachelor oder Master) mit Themen und Inhalten der Internationalen Jugend- und Bildungsarbeit auseinanderzusetzen. Sie leisten damit als potentielle Nachwuchswissenschaftler:innen einen Beitrag zu empirischen Erkenntnissen für das Forschungsfeld und können sich bereits als Studierende und junge Berufseinsteiger:innen in das Netzwerk von FPD einbringen.

Wie wird gefördert?

Auf inhaltlicher Ebene werden die Student*innen durch das FPD-Netzwerk unterstützt. Folgende Ressourcen werden zur Verfügung gestellt:

  • Ein bundesweites Netzwerk von Praktiker*innen und Forscher*innen, die eine große Expertise im Bereich der Internationalen Jugendarbeit und des Kinder- und Jugendreisens bereitstellen.
  • Die Möglichkeit einer engen Zusammenarbeit mit Kommunen, Fachstellen und Praxisinstitutionen.
  • Zugänge zu Fach- und Projektliteratur im Facharchiv sowie persönliche Beratung zu relevanter Fachliteratur in unserer Präsenzbibliothek in Köln-Mülheim.

Darüber hinaus werden die Studierenden und Absolvent:innen mit ihren Arbeiten an das Netzwerk FPD angebunden. Für unterschiedliche Aktivitäten werden Aufwandsentschädigungen bis zu einer Höhe von maximal € 400,- gezahlt.

Dissertationen können in Einzelfällen gefördert werden (interessierte Promovierende stellen ihre Anfrage zunächst formlos per E-Mail, mit Angabe ihrer forschungsleitenden Fragestellung und der Zielsetzung Ihrer Arbeit).

Bei der AIM-Förderung handelt es sich um eine Prozessförderung, sodass keine vollendeten Abschlussarbeiten gefördert werden können. Der Antrag für die AIM-Förderung muss dementsprechend acht Wochen vor dem Abgabedatum der Abschlussarbeit erfolgen.

Prozessverfahren der Förderung

Eine Bewerbung für die Förderung kann bis spätestens acht Wochen vor Abgabe der Arbeit eingereicht werden. Dies stellt sicher, dass eine inhaltliche Unterstützung im Prozess noch stattfinden kann. Nach der Bewilligung durch die Projektkoordination von FPD und ein Fachgremium aus Forscher:innen und Praktiker:innen gilt die vorgelegte Abschlussarbeit als förderfähig. Nach Abgabe und Bewertung der Arbeit durch die betreuenden Hochschullehrer:innen wird die Abschlussarbeit spätestens vier Wochen nach Erhalt des Ergebnisses mit einer einseitigen stichwortartigen Zusammenfassung über Inhalte und Erkenntnisse der Abschlussarbeit und einer Unterschrift von der:dem betreuenden Hochschullehrer:in bei FPD eingereicht.

Änderungen im Zeitplan oder inhaltlicher Art sind bitte schriftlich an Rosaria Picone (picone@transfer-ev.de) mitzuteilen.

Wofür werden Aufwandsentschädigungen ausgezahlt?

  • Für die Teilnahme an und Vorstellung der Abschlussarbeit bei FPD-Veranstaltungen oder passenden Kooperationsveranstaltungen (150,-€ zzgl. Fahrtkostenerstattung bei analogen Veranstaltungen),
  • Für die Teilnahme an der Podcast-Reihe „AIM for it! – Der Podcast über Abschlussarbeiten in der internationalen Jugendmobilität“ (100,-€),
  • Für hervorstechende Arbeiten: das Verfassen einer Zusammenfassung der Inhalte und Erkenntnisse der Arbeit (3-4 Seiten) (150,-€)

Die Auszahlung der Aufwandsentschädigungen erfolgt nach erbrachter Leistung.

Wie werden die Arbeiten veröffentlicht?

Die Ergebnisse der geförderten Abschlussarbeit sollten grundsätzlich der Fachöffentlichkeit zur Verfügung stehen. Für die eingereichten Zusammenfassungen nutzen wir die Möglichkeiten zur Verbreitung, die dem Netzwerk zur Verfügung stehen. Gleichzeitig streben wir die Veröffentlichung von Artikeln in Fachzeitschriften und anderen Kanälen an, um die Reichweite der Forschung zu erhöhen und die Wahrnehmung der Internationalen Jugendarbeit als Forschungsfeld insgesamt zu stärken. Die Abschlussarbeiten als solche bleiben das geistige Eigentum der Autor:innen und werden nicht ohne Rücksprache veröffentlicht oder weitergegeben. Nach Beendigung der Abschlussarbeit erklären sich die Geförderten zudem bereit, im Rahmen eines Kurz-Podcasts über ihre Arbeit und den Förderprozess zu berichten.

Wie ist das Antrags- und Bewerbungsverfahren?

Die Antragsstellung ist ganzjährig möglich.

Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Da es sich um eine Prozessförderung handelt, werden keine vollendeten Arbeiten gefördert. Der Antrag für die AIM-Förderung muss dementsprechend spätestens acht Wochen vor dem Abgabedatum der Abschlussarbeit gestellt werden.
  • Ein Fachgremium entscheidet über die Vergabe der AIM-Förderung. Die Zu- bzw. Absage der Förderung wird in der Regel bis spätestens einen Monat nach Eingang der Bewerbung erteilt.

Zur Antragsstellung sind folgende Dokumente einzureichen:

  • Anlage 1: Antragsformular
  • Ein von dem*r Studierenden verfasstes, aussagekräftiges Exposé von bis zu 10.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) über das Forschungsvorhaben. Dieses sollte folgende Elemente umfassen: Benennung des Themas, erkenntnisleitende Fragestellung, Zielsetzung der Arbeit, methodisches Vorgehen, und Zeitplanung.
  • Eine formale Stellungnahme der*des betreuenden Hochschullehrers*in. Die Vorlage dazu steht hier zum Download bereit (Anlage 2: Stellungnahme Dozentin / Dozent).
  • Ein tabellarischer Lebenslauf.
  • Eine Kopie der Immatrikulationsbescheinigung.

Wünschenswert ist, dass die Abschlussarbeit in enger Zusammenarbeit bzw. mit Unterstützung eines Trägers der Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit durchgeführt wird. Dies wird empfohlen, stellt jedoch keine Voraussetzung zur Förderung dar.

Im Falle einer Zusammenarbeit bzw. Unterstützung eines Trägers der Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit ist ein kurzes, formloses Unterstützungsschreiben des jeweiligen Trägers mit dem Antrag einzureichen. Eine Vorlage hierzu ist ebenfalls online erhältlich (Anlage 3: Unterstützung eines Trägers).

Der Antrag mit den oben genannten Dokumenten schickst Du uns per E-Mail an picone@transfer-ev.de mit dem Betreff: AIM-Antrag.
Du kannst uns Deinen AIM-Antrag auch per Post zuschicken.

Ansprechpartnerin

Rosaria Picone
transfer e.V.
Buchheimer Straße 64
51063 Köln
Fon: +49(0)221 9592190
Fax: +49(0)221 9592193
E-Mail: picone@transfer-ev.de

www.transfer-ev.de
www.forschung-und-praxis-im-dialog.de